Generationsberatung

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Mit einer frühzeitigen Planung lassen sich Vermögen effizient übertragen, steuerliche Freibeträge nutzen und gleichzeitig Kontrolle über das Vermögen behalten.

Vermögen gezielt zu Lebzeiten übertragen

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht bietet hohe Freibeträge für Schenkungen innerhalb der Familie. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern Vermögen steuerfrei übertragen.

  • 400.000 € pro Elternteil
  • alle 10 Jahre steuerfrei

Durch eine frühzeitige Planung lassen sich diese Freibeträge mehrfach nutzen und Vermögen langfristig steueroptimiert übertragen.

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Viele Familien beschäftigen sich erst spät mit Themen wie Erbschaft, Schenkung oder Vorsorgevollmachten. Dabei können frühzeitige Entscheidungen erheblichen Einfluss auf Steuern, Vermögensstruktur und Familienfrieden haben.

Bei Raffel & Hantel unterstützen wir Mandanten dabei, diese Themen strukturiert und rechtzeitig zu planen.

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Vermögensübertragung mit Struktur

Eine Möglichkeit der langfristigen Vermögensplanung kann die Nutzung eines Versicherungsmantels sein. Hierbei wird Vermögen beispielsweise frühzeitig an Kinder übertragen und anschließend an den Kapitalmärkten investiert. Beispiel:

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Beispiel

  1. Eltern schenken ihrem Kind 50.000 €
  2. diese Schenkung wird auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet
  3. das Kapital wird anschließend langfristig investiert

Steigt das Vermögen durch Kapitalmarktentwicklung beispielsweise auf 100.000 €, ist dieser Vermögenszuwachs bereits im Vermögen des Kindes entstanden. Damit kann Vermögen außerhalb der späteren Erbmasse wachsen.

Diese Struktur wird häufig genutzt, um:

langfristigen Vermögensaufbau für Kinder ermöglichen

steuerliche Freibeträge frühzeitig nutzen

Vermögen strukturiert außerhalb der späteren Erbmasse aufbauen

Vermögensaufbau für kommende Generationen

Durch frühzeitige Vermögensplanung kann Kapital aufgebaut werden, das später beispielsweise genutzt werden kann, um mögliche Erbschaftsteuerbelastungen zu decken.

So kann verhindert werden, dass Immobilien oder andere Vermögenswerte kurzfristig verkauft werden müssen. Gerade bei Familienvermögen mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen spielt diese Planung eine wichtige Rolle.

Ehefrau ohne Vorsorgevollmacht
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Fallbeispiel: Wenn plötzlich nichts mehr geht
Ein Unternehmer fällt unerwartet aus
.

Herr M., Inhaber eines mittelständischen Unternehmens, erleidet überraschend einen Schlaganfall. Von einem Tag auf den anderen ist er nicht mehr in der Lage, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.

Seine Ehefrau möchte sich um die laufenden Angelegenheiten kümmern:

  • Rechnungen bezahlen
  • Bankgeschäfte erledigen
  • Verträge unterzeichnen
  • Mitarbeiterfragen klären
  • Medizinische Entscheidungen treffen

Doch sie stellt fest: Als Ehepartnerin darf sie dies nicht automatisch. Ohne eine wirksame Vorsorgevollmacht sind viele Handlungen rechtlich nur eingeschränkt möglich. Im schlimmsten Fall muss zunächst ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden können.

Mit einer rechtzeitig erstellten Vorsorgevollmacht wäre die Situation deutlich einfacher gewesen.

Bereits im Vorfeld kann festgelegt werden:

✓ Wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf
✓ Welche Befugnisse die bevollmächtigte Person erhält
✓ Wie finanzielle, unternehmerische und persönliche Angelegenheiten geregelt werden sollen

So bleibt die Handlungsfähigkeit erhalten – auch dann, wenn man selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr entscheiden kann.

Unser Partner für rechtliche Vorsorge

Für die Erstellung rechtlicher Dokumente arbeiten wir mit Jura Direkt zusammen.

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Testamente
  • Rechtssichere Dokumentation

Über unser Netzwerk können Mandanten direkt einen Termin vereinbaren.

Ergänzungsbaustein: Pflegekosten und Vermögensschutz

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Viele Menschen unterschätzen die finanziellen Auswirkungen einer Pflegebedürftigkeit im Alter.

Pflege kann schnell hohe Kosten verursachen

Zwar übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, sie deckt jedoch nur einen Anteil der tatsächlichen Pflegekosten.

Der verbleibende Eigenanteil muss in der Regel aus der eigenen Rente, vorhandenem Vermögen oder Immobilienvermögen finanziert werden.

Beispiel aus der Praxis

Angenommen eine Person wird pflegebedürftig und benötigt einen Platz in einem Pflegeheim.

Typische Kosten können sein:

  1. Pflegeheim gesamt: ca. 3.500 € – 4.500 € pro Monat
  2. Leistung der Pflegeversicherung (bei Pflegegrad 4): ca. 1.700 € pro Monat
  3. Verbleibender Eigenanteil: ca. 1.800 € – 2.800 € pro Monat

Beispielrechnung über mehrere Jahre

Angenommen der Eigenanteil beträgt 2.200 € pro Monat.

Dann ergeben sich folgende Kosten, die aus dem eigenen Vermögen getragen werden müssen:

ZeitraumEigenanteil
1 Jahr26.400 €
5 Jahre132.000 €
10 Jahre264.000 €

Was passiert, wenn das Vermögen nicht ausreicht?

Zunächst müssen vorhandene Vermögenswerte eingesetzt werden. Das können beispielsweise Sparguthaben, Wertpapierdepots oder Immobilien sein.

Gerade bei Familienvermögen kann dies dazu führen, dass Immobilien verkauft werden müssen, um Pflegekosten zu finanzieren.

Warum eine frühzeitige Planung sinnvoll ist

  1. Vermögen für die Familie schützen
  2. finanzielle Belastungen im Pflegefall reduzieren
  3. langfristige Strategien zur Absicherung entwickeln

Dabei betrachten wir gemeinsam vorhandene Vermögenswerte, mögliche Pflegekosten und sinnvolle Absicherungsstrategien.

Pflegekosten individuell berechnen

Die tatsächlichen Pflegekosten hängen von vielen Faktoren ab, zum Beispiel Pflegegrad, Wohnort, Einrichtung und Dauer der Pflege.

Über den Pflegekostenrechner der AOK können Sie eine erste Orientierung erhalten.

Unser Ansatz bei Raffel & Hantel

Im Rahmen unserer Generationenberatung analysieren wir gemeinsam mögliche Pflegekosten im Alter, vorhandene Vermögensstrukturen und betriebswirtschaftlich sinnvolle Absicherungsmöglichkeiten.

Unser Ziel ist es, frühzeitig Lösungen zu entwickeln, damit Vermögen und Immobilien nicht ungeplant für Pflegekosten eingesetzt werden müssen.

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Generationenberatung als Teil Deiner Finanzplanung

Die Themen Erben, Verschenken und Vorsorge sind eng mit anderen Bereichen der Vermögensplanung verbunden. Deshalb betrachten wir diese Fragen immer im Gesamtzusammenhang.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Mandanten eine nachhaltige Vermögensstrategie über Generationen hinweg zu entwickeln.

Vermögensaufbau

Immobilien

Kapitalanlagen

steuerliche Freibeträge

familiäre Ziele

Vermögensübertragung frühzeitig planen

Wenn Du Dich mit den Themen Vermögensübertragung, Vorsorge oder Pflegeabsicherung beschäftigst, unterstützen wir Dich gerne bei
der Strukturierung Deiner Strategie.